DKV-Kampagne gegen Flusssperrung wegen umstürzender Bäume

04. 01. 2019

In Rheinland-Pfalz soll erstmals ein Fluss für Kanus gesperrt werden, um Paddler vor herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäume zu schützen. Der Deutsche Kanu-Verband ruft deutschlandweit zum Widerspruch gegen die Behörden-Verfügung auf – auch um zu verhindern, dass dieses Argument auf andere Fälle angewendet wird.

 

Der Glan soll ganzjährig gesperrt werden

Bei der geplanten Flusssperrung geht es um den Glan, einen 90 Kilometer langen Fluss im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Dieser Fluss soll zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zwischen Odenbach und Meisenheim für das Befahren mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ganzjährig gesperrt werden. Aus dem Verordnungstext und seiner Begründung ergibt sich, dass die ganzjährige Sperrung ausgesprochen wird, um Kanuten vor möglichen Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume zu schützen.
 

Übertragung auf andere Fälle verhindern

Wenn diese Begründung durchkommen sollte, kann sie willkürlich auf fast jeden anderen Fluss in Deutschland angewendet werden – denn Bäume stehen nahezu an jedem Gewässer. Die anliegenden Vereine werden Widerspruch einlegen. Auch der DKV wendet sich gegen die Verordnung, weil er die Sicherheitsbegründung für vorgeschoben hält. Der Text des Widerspruchs ist unten unter Downloads zu finden.

 

Widerspruch einlegen

Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Kanu-Vereine oder Einzelpersonen, die früher auf dem Glan gepaddelt sind, ebenfalls mit einem Widerspruch bei der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion) melden. Gerne kann der Widerspruch des DKV als Grundlage verwendet werden, sollte aber natürlich bearbeitet werden und auf die Belange des jeweiligen Kanuvereins oder des einzelnen Paddlers zugeschnitten werden. Der Text steht daher auch als einfache Word-Datei zur freien Verfügung.

Der Widerspruch sollte bis zum 13.01.2019 bei der SGD-Süd eingegangen sein. Ideal ist ein original unterschriebener Text per Post oder – wenn es zeitlich knapp wird – die Zusendung des Widerspruchs per Fax an:

 

SGD Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft,

Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Fischersstraße 12

67655 Kaiserslautern

 

Fax: 0631 / 3674 – 418

 

Zum Schluss noch eine Bitte des DKV: Lasst uns wissen, wenn ihr einen Widerspruch eingereicht habt und sendet uns diesen als Kopie an die DKV-Geschäftsstelle oder an service@kanu.de.

 

 

Bild zur Meldung: Der Glan soll gesperrt werden für Kanus