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Erfolg für LKV Niedersachsen: Paddeln an Elbe und Este weiterhin möglich

24. 01. 2019

Der beharrliche Einsatz des Landes-Kanu-Verbandes für die Belange des Kanusports hat sich gelohnt: Die neuen Naturschutzverordnungen für die Elbmündung, die Unterelbe und die Este wurden im Einvernehmen mit dem LKV so gestaltet, dass Paddeln weiterhin möglich ist. Geplante, weitgehende Befahrungs- und Anlandeverbote konnten so verhindert werden. „Gesprächsangebote und Lösungsvorschläge von unserer Seite haben sich bewährt“, kommentiert LKV-Vizepräsident Hans-Ulrich Sonntag die Verhandlungsergebnisse mit den Behörden.

 

Befristetes Fahrverbot auf der Este gestrichen

Für das Naturschutzgebiet „Unteres Estetal“ hatte der Landkreis Stade ursprünglich aus ökologischen Gründen ein Befahrungsverbot auf der Este von der Kreisgrenze bis zur Straßenbrücke der B 73 in Buxtehude vorgesehen. Es sollte vom Jahresanfang bis zum 14. Mai gelten. Der LKV hat die Behörde jedoch davon überzeugen können, dass organisierte Kanuten für den schonenden Umgang mit den Naturräumen sensibilisiert sind und die Kanusportverbände dies durch Schulungen vorantreiben. In der jetzt veröffentlichten Verordnung ist nunmehr das Befahren der Este bachabwärts für Paddelboote bis zu sechs Metern Länge und einem Meter Breite freigestellt. Dies gilt zwischen 9 und 18 Uhr und außerhalb von organisierten Veranstaltungen. Ebenso dürfen Boote an Brücken und an umgestürzten Bäumen umgetragen werden. Für die ortsansässigen Kanuten soll es im Managementplan noch weitere Freistellungen geben wie das Aufwärtspaddeln und nach 18 Uhr. Die Befahrungsregeln werden in Kürze angepasst.

 

Kanus in der Elbmündung erlaubt

Auch für den Mündungstrichter der Elbe konnten Einschränkungen abgewendet werden. Im Verordnungstext der zuständigen Landesnaturschutzbehörde hieß es zunächst: Es ist verboten, das Watt mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, mit Booten am Ufer anzulegen oder sich mit Booten im Watt trockenfallen zu lassen. In seiner Stellungnahme, die der LKV über den Landessportbund Niedersachsen einreichte, bat er um eine differenzierte Regelung für Kanus. Mit Erfolg: Das Anlanden von mit Muskelkraft betriebenen Booten im Bereich der Medemmündung und des Altenbrucher Hafens sowie im westlichen Bereich der Ostemündung ist jetzt erlaubt. Zudem sind organisierte Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen ohne Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.

 

Uferbetretungsverbot an der Unterelbe stark gelockert

An der Unterelbe zwischen Geesthacht und Hamburg sind zwei Naturschutzgebiete in Arbeit. Hier hatte der zuständige Landkreis Harburg ein weitgehendes Einsetz- und Anlandeverbot geplant. Wie der Landkreis nun dem LKV mitgeteilt, sollen die Verordnungstexte geändert werden: Insbesondere die im Verfahren von den Kanufahrern eingebrachten Stellen können danach zum Anlanden und Einsetzen mit Booten aufgesucht werden. Die Verbote zum Zelten, Lagern, Grillen oder dem Entzünden von offenem Feuer werden aus der Verordnung gestrichen.

Auch in das Naturschutzverfahren „Elbe und Inseln“, das der Landkreis Stade betreibt, hat der LKV sich eingebracht, nachdem der Kanusport zunächst nicht beteiligt worden war. Hier geht es vor allem darum, die Möglichkeit zum Anlanden und Betreten zu erhalten. Das Verfahren läuft noch.

 

In Niedersachsen gibt es aktuell 143 Befahrungsregelungen aus Gründen des Naturschutzes. In den meisten Fällen sind sie für Kanuten, die ihren Sport umweltverträglich ausüben, nachvollziehbar. Damit das so bleibt, bemüht sich der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen darum, die Interessen des Paddelsports rechtzeitig in die Verfahren einzubringen. Allein seit 2017 ist er in fast 50 Fällen aktiv geworden. Eine Übersicht über die LKV-Stellungnahmen zu Naturschutzverfahren listet die aktuellen Verfahren, die geplanten Beschränkungen für den Kanusport sowie die Stellungnahmen und Lösungsvorschläge des LKV auf.

 

 

Bild zur Meldung: An der Elbemündung bleibt Paddeln erlaubt