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Paddeln auf der Lehrde im Frühjahr und Sommer verboten: Neue Naturschutz-Verordnung seit 1. Februar 2019 in Kraft

17. 02. 2019

Seit dem 1. Februar 2019 gilt auf der Lehrde ein generelles Befahrungsverbot. Im Winterhalbjahr gibt es für bestimmte Strecken Ausnahmen, wenn der Wasserstand ausreicht und die Fahrt zuvor bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt wird. Dies regelt die neue Verordnung für das Naturschutzgebiet „Lehrdetal“, die der Landkreis Verden am 20.12.2018 im Einvernehmen mit den Landkreisen Verden und Rotenburg (Wümme) verabschiedet hat.

 

Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden, in der Stadt Walsrode im Heidekreis und in der Stadt Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Das Befahrungsverbot für die Lehrde ergibt sich aus Paragraf 3 der Verordnung, während die Ausnahmen unter Paragraf 4, Absatz 12 „Freistellungen“ geregelt sind. Hier heißt es:

  • Freigestellt sind in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres das Befahren der Lehrde mit Kajaks bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 30 cm flussabwärts von Lehringen (Brücke K 30) bis zur Mündung,
  • zwischen Brücke K126/K22 (Gross Heins – Idsingen) und Brücke K 30 in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 50 cm flussabwärts nach vorheriger Anzeige bei der zuständigen Naturschutzbehörden der Landkreise Verden und Heidekreis.

 

Der gültige Pegel befindet sich in Lehringen 50 Meter unterhalb Brücke der K30 bei Kilometer 11.

Anzeige der Fahrt beim Landkreis Verden unter E-Mail: naturschutz@landkreis-verden.de, beim Heidekreis über das Kontaktformular auf der Webseite.
 

 

Bild zur Meldung: Lehrde bei Groß Heins Foto: LK Verden