RSS-Feed
 

Kanu-Verordnung im Landkreis Lüneburg

01. 08. 2019

Kanu Verordnung im Landkreis Lüneburg vom Kreistag verabschiedet.

Sie tritt für die Ilmenau, Luhe und Lopau am 8. August in Kraft

 

 

Die Kanu Verordnung ist beschlossen und Sie differenziert zwischen dem organisierten Wassersport der Vereine und dem gewerblichen Bootsverleihern. Anlass für den Landkreis waren Beschwerden über alkoholisierte Paddler auf den Gewässern besonders an Himmel-fahrt und Pfingsten.

Auf Drängen der Lüneburger Wassersportvereine mit Unterstützung des LKV Niedersachsen und des LandesSportBundes wurde die ursprüngliche Fassung der geplanten Kanu Verordnung überarbeitet. Wir konnten die Mitarbeiter aus dem Bereich Umwelt im Landkreis in einer konstruktiven Besprechung überzeugen, dass die organisierten Wassersportler im Umgang mit ihren Booten in der Natur keine Schäden verursachen. Die Durchführung von DKV Ökologieschulungen dient u. a. als Nachweis dafür, dass es hier Unterschiede zu den Freizeitaktivitäten bei gewerblichen Anbietern gibt und dass ein Umweltbewusstsein der Kanuten ausgeprägt ist. Gestärkt wurden unsere Argumente durch das Urteil des OVG Lüneburg zur Befahrungsregelung auf der Oertze von 2001.

 

Im Ergebnis sind Kanuten des DKV und die Ruderer des DRV auf der Ilmenau, Luhe und Lopau im Landkreis Lüneburg von den Verboten, wie kein Paddeln nach 20 Uhr sowie an Himmelfahrt und dem Pfingstwochenende als auch der Größenbeschränkung der Boote ausgenommen.

 

In der Verordnung heißt es dazu unter im

 

§ 1 Geltungsbereich

(3) Die Verordnung findet keine Anwendung auf das Befahren durch vereinsmäßig organisierte Wassersportler mit Booten, die außen in gut lesbarer Schrift mit dem Namen des Bootes, des Vereins und des Ortes, in dem der Verein seinen Sitz hat, gekennzeichnet sind.

 

Wer sein Boot nicht entsprechend beschriftet hat, kann diesen Status nicht für sich beanspruchen. Weiterhin sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir die gebotenen Ein- und Aussatzstellen mit den Stegen nutzen. Die Lopau, bisher gesperrt, darf wieder gepaddelt werden.

 

Im Landkreis Uelzen ist derzeit die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ilmenautal“ in Arbeit. Auch hier ist eine derartige Regelung geplant. Wir hoffen, dass wir auch andere Landkreise für differenzierte Regelungen gewinnen können.

 

 

Hans-Ulrich Sonntag
Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e.V. - Vizepräsident Freizeitsport

 

Bild zur Meldung: Ilmenau