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Regeln für den Standort Mardorf - inkl. Schutzkonzept

21. 06. 2020

Schutz- und Hygienekonzept des LKV Niedersachsen am
Standort Mardorf

Stand gültig ab 22.06.2020 / ersetzt die vorherige Versionen ab 08.06.2020
Berücksichtigt den Stand der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 19. Juni 2020

in der aktuellen Version gegenüber der vorherigen Version geänderte Stellen sind grün hinterlegt.
 

Der LKV stellt sich der Aufgabe, unter den jeweils geltenden behördlichen Verordnungen und Verfügungen einen Ablauf auf seinem Gelände in Mardorf zu gewährleisten, der das Risiko auf dem Gelände entstehender Neuinfektionen minimiert, aber dennoch im Rahmen der zulässigen Lockerungen Aktivitäten der Mitglieder und Nutzer ermöglicht.

Das Gelände des LKV Niedersachsen e.V. in Mardorf darf nur in dem Umfang betreten und genutzt werden, wie es das hiermit vorgelegte Schutz- und Hygienekonzept und übergeordnete Verordnungen, Verfügungen oder Anordnungen von Behörden erlauben. Jede Überschreitung dieser Vorgaben führt für die beteiligten Nutzer dazu, dass sie mit sofortiger Wirkung das Recht der Nutzung des Geländes verlieren und es einer erneuten Genehmigung der Nutzung bedarf. Verbandsinterne Sanktionen sind ebenso wie Anzeigen bei den zuständigen Behörden ausdrücklich vorbehalten.

Wir gehen aber davon aus, dass die Gemeinschaft der Sportler und Nutzer in Mardorf sich über die Lage im Klaren ist und jeder sich aktiv und mit entsprechendem Verhalten dafür einsetzt, dass die Verbreitung des Corona-Virus gestoppt wird.

 

I. Zutrittsberechtigte

Zutritt zum Gelände des LKV erhalten ausschließlich:

a       Mitglieder der dem DKV angeschlossenen Landes-Kanu-Verbände und deren Vereinen
b       In den Dauerpachtverträgen mit dem LKV namentlich aufgeführte Personen und deren Angehörige
c       Mitarbeiter der LKV-Verwaltung
d       Handwerker mit einem auszuführenden Auftrag auf dem Gelände
e       Mitarbeiter der Region Hannover in Ausübung ihrer Funktion
f        Eigentümer der Grundstücke am Binsenweg und D.K.V-Weg für die Zufahrt zu ihrem Grundstück
g       Postdienste, Müllabfuhr, Rettungsdienste, Zulieferer

Es ist untersagt, weitere Personen über den vorgenannten Kreis hinaus als Gäste auf den Platz einzuladen oder deren Aufenthalt als Gast zu dulden.

II. Aufenthalt auf dem LKV-Gelände

Der Aufenthalt auf dem LKV-Gelände unterliegt in jedem Fall den Vorschriften der jeweils gültigen Verordnungen, insbesondere dem Kontaktverbot (aktuell: max. 10 Personen im öffentlichen Raum, mindestens 1,5m Abstand, bei Sportausübung mindestens 2m Abstand). Ansammlungen und Zusammenkünfte auf dem Gelände sind verboten mit Ausnahme von vom LKV einberufenen Versammlungen unter den Randbedingungen der VO. Der Aufenthalt ist ferner beschränkt auf die jeweils zulässigen Umfänge:

a       Mitglieder des DKV und seiner Gliederungen dürfen das Gelände als Tagesaufenthalt nutzen, um Wassersport auf dem Steinhuder Meer auszuüben. Der Aufenthalt wird durch die allgemeine Platzordnung geregelt. Mitglieder des LKV-Vorstandes und der Referenten dürfen in Ausübung ihrer Funktion das Gelände betreten.
Mitglieder des DKV und seiner Gliederungen dürfen das Gelände auch im Rahmen mehrtägiger Aufenthalte mit Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten nutzen, wenn sie gemäß VI. eine bestätigte Reservierung haben oder wenn sie ein Zimmer im Walter-Künne-Heim oder im Holzhaus angemietet haben. Die Nutzung eines Gastliegeplatzes am Steg oder auf dem Vorgelände ist nur bei vorheriger schriftlich bestätigter Reservierung laut VI. möglich.

b       In den Dauerpachtverträgen namentlich aufgeführte Personen und deren Angehörige dürfen sich entsprechend dem Pachtzweck auf dem Gelände aufhalten. Insbesondere ist es den Pächtern der Dauerplätze gestattet, in ihren Wohnwagen zu übernachten. Es ist nicht gestattet, weitere, nicht zum eigenen Haushalt oder zu den Angehörigen gehörende Personen im Wohnwagen aufzunehmen oder die Wohnwagen zur Nutzung anderen Personen zu überlassen.

c       Mitarbeiter der LKV-Verwaltung dürfen sich auf dem Gelände aufhalten, soweit es ihre Funktion und Aufgabe erfordert. Das gilt auch für die Verwalterwohnung, die für diesen Zweck an die LKV-Verwaltung vermietet wurde.

d       Der Aufenthalt von Handwerkern ist auf den zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Umfang beschränkt.

e, f   Diese Gruppen haben ausschließlich das Recht, die Zufahrtswege zu benutzen, aber nicht das sonstige Gelände zu betreten.

g       Betretungsrecht zur Erledigung der funktionsbezogenen Aufgaben

Parken: Ein Fahrzeug darf nur auf dem Gelände / auf dem Parkplatz auf dem Gelände abgestellt werden, wenn eine dafür gültige Parkmarke oder ein entsprechender Abschnitt der bestätigten Reservierung laut VI. vorhanden ist und sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird.

Steg: Für den Steg gelten die allgemeinen Regeln der LKV-Ordnungen in Mardorf.

Tagesgebühren werden ab 22.06.2020 wieder gemäß der Platz- und der Gebührenordnungen erhoben, ebenso die Tages-Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen.

III. Mund-Nase-Masken

Bei jedem Aufenthalt in den Sanitärräumen ist eine Mund-Nase-Maske zu tragen, die nur im Waschraum bei der Körperpflege abgelegt werden darf.

Es wird empfohlen, wegen der engen Wege auf dem Gelände eine Mund-Nase-Maske bei jedem Verlassen der eigenen Parzelle anzulegen. Das gilt auch, wenn mehrere Personen auf dem Steg sind.

 

IV. Walter-Künne-Heim und Gastronomie

Die Abläufe für das Walter-Künne-Heim werden in einem gesonderten Hygienekonzept beschrieben. Das gilt sowohl für die Übernachtungsmöglichkeiten, Nutzung als Lehrstätte inkl. Seminarräume als auch für die Gastronomie. Ab wann das WK-Heim wieder für Nutzungen zur Verfügung steht, wird auf der LKV-Webseite und vor Ort durch Aushang bekanntgegeben.

 

 

V. Nutzung der Sanitärräume

Die Dauer-Camper und sonstigen Campinggäste werden gebeten, soweit möglich die Einrichtungen in ihren eigenen Wohnwagen bzw. Wohnmobilen zu nutzen und auf das Betreten der Sanitärbereiche soweit es möglich ist zu verzichten.

Es sind nur einige Waschbecken zur Nutzung zugelassen, um einen Abstand von 2m zwischen den Personen sicherzustellen. Die Duschen in den Waschräumen sind ab 08.06.2020 wieder zur Benutzung freigegeben. Die Duschmarken werden von der LKV-Verwaltung ausgegeben. Details regelt das Hygienekonzept für das Walter-Künne-Heim.

Es ist nur 1 Urinal bei den Herren zur Benutzung freigegeben.

Für jede Nutzung der Sanitäreinrichtungen gilt (wie vom DKV empfohlen):
- Desinfektion der Hände bei Betreten
- Desinfektion aller angefassten Bereiche vor und nach Benutzung
- Desinfektion der Hände bei Verlassen
Hierfür werden Einmal-Papier-Tücher sowie Desinfektionsmittel bereitgestellt. Jedes genutzte Papier ist in den im Sanitärbereich aufgestellten Abfalleimer zu entsorgen. Es ist strikt verboten, das Papier in der Toilette zu entsorgen, um eine Verstopfung der Abflussrohre zu vermeiden.
Die Nutzer werden gebeten, selber Desinfektionsmittel mitzubringen und vorrangig zu nutzen. Der LKV behält sich vor, den Platz wieder zu schließen, wenn nicht ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

VI. Nutzung des Zeltplatzes / Campingplatzes / Gastliegeplätze
Kürzere Aufenthalte mit Camping-Übernachtungen am Standort Mardorf sowie die Überlassung von Gastliegeplätzen sind ab 22.06.2020 wieder mit 100% der zur Verfügung stehenden Kapazität zulässig. Um unnötige Anreisen zu vermeiden, werden kürzere Aufenthalte mit Übernachtungen sowie die Nutzung der Gastliegeplätze nur gestattet, wenn eine vom LKV schriftlich (Email) bestätigte Reservierung vorliegt. Hierzu steht auf der Webseite des LKV unter Mardorf eine entsprechende Anmelde-Unterlage zur Verfügung, die ausgefüllt und unterschrieben per Email an zu senden ist. Die Reservierung darf frühestens 4 Wochen und spätestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Anreisetermin beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt zu normalen Bürozeiten an Arbeitstagen. Ein Anspruch auf Bestätigung der Reservierung besteht nicht. Die Gebühren für den Aufenthalt und die Nutzung eines Gastliegeplatzes laut Gebührenordnung werden mit der Bestätigung der Reservierung fällig, die Begleichung erfolgt vorab über SEPA-Einzug. Eine Erstattung bei Nichtnutzung der reservierten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die reservierte Nutzung ist aufgrund behördlicher Auflagen nicht mehr zulässig.

VII. Wassersport auf dem Steinhuder Meer

Beim Wassersport auf dem Steinhuder Meer dürfen Gruppen nur aus Personen von 2 Haushalten oder Angehörige oder bis 10 Personen gebildet werden. Bei Gruppen größer 10 Personen muss ein Trainer die Gruppe führen und  ist ein Abstand von 2m zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten einzuhalten. Siehe hierzu die gesonderte Aussage auf der Webseite des LKV.

 

Hannover, 19.06.2020                                         

Albert Emmerich
- Präsident –

 

Hinweise zu VI. / Reservierung von Kurzzeit-Camping und Gastliegeplätzen:

Laden Sie bitte die als Download angebotene Datei

"Anmeldung / Reservierung KurzzeitCamping und/oder Gastliegeplatz"

herunter und füllen Sie diese aus. Sie haben bei der Einreichung des Antrages auf Reservierung folgende Möglichkeiten:

1. Steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, in einer PDF Datei eine zertifizierte digitale Unterschrift einzutragen, so können Sie die herunterladene PDF-Datei nach dem Ausfüllen digital unterzeichnen und direkt in dieser Form als Anlage an schicken.

2. Anderenfalls drucken Sie die Datei nach dem Ausfüllen bitte aus, unterschreiben in den Unterschriftsfeldern und ...

2a) senden die eingescante und dann wieder in eine PDF umgewandelte Unterlage als Anlage an

2b) senden die unterschriebene Unterlage per Fax an den LKV: 0511 - 458 4349