Corona: Hygienekonzept am Standort Mardorf

18. 08. 2021

Hygienekonzept des LKV Niedersachsen für den Standort Mardorf
Stand gültig ab 19.08.2021, ersetzt die vorherige Version ab 24.06.2021.


Auf Basis der Verordnungen und Gesetze des Landes Niedersachsen und des Bundes zur Verringerung der Gefahr von Übertragungen des Corona-Virus:
⦁    Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 30. Oktober 2020 mit den bis 27.07.2021 veröffentlichten Änderungs-Verordnungen,
⦁    der am 23.04.2021 in Kraft getretenen Version des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie
⦁    der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVO (SchAusnahmV) vom 08.05.2021.
wird für den LKV-Standort Mardorf das folgende Hygienekonzept mit Wirkung vom 19.08.2021 in Kraft gesetzt.


Das Gelände des LKV Niedersachsen e.V. in Mardorf darf nur in dem Umfang betreten und genutzt werden, wie es das hiermit vorgelegte Hygienekonzept und übergeordnete Verordnungen, Verfügungen oder Anordnungen von Behörden in ihrer jeweils gültigen Version erlauben.
Das Konzept beruht auf der aktiven Mitwirkung und Einhaltung durch die Platznutzer. Es kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden, wenn diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt wird.
Laut VO des Landes hat der Betreiber einer Anlage die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzeptes zu gewährleisten. Im Falle der Nichtbeachtung der Regeln dieses Hygienekonzeptes ist die LKV-Verwaltung berechtigt und beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, ggfs. auch Platzverweise auszusprechen. In schweren Fällen erfolgt die fristlose Entziehung aller Nutzungsrechte. Verbandsinterne Sanktionen und Schadensersatzforderungen sind ausdrücklich vorbehalten.


I. Allgemeingültige Regelungen


Unabhängig von der durch die Region Hannover festgestellten Inzidenz-Stufe gelten folgende Regelungen:
⦁    Der Aufenthalt auf dem LKV-Gelände unterliegt in jedem Fall den Vorschriften der jeweils gültigen Verordnungen, insbesondere den Abstandsregeln und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
⦁    Er unterliegt weiter den jeweils aktuell geltenden LKV-Ordnungen wie Platz- und Heimordnung, Stegordnung sowie der Gebührenordnung. Ein Fahrzeug darf nur auf dem Parkplatz abgestellt werden, wenn eine dafür gültige Parkmarke sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird, Gebühren laut Gebührenordnung u.a. für Tagesbesucher, Gäste und Parkplatz sind bei der Verwaltung zu entrichten.
⦁    Maskenpflicht in geschlossenen Räumen:
Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder medizinische Maske) gestattet. Ausnahmen gelten für
- die Körperpflege am Waschbecken oder in den Duschen
- Aufenthalt auf einem Übernachtungszimmer
- Während des Essens in den Speiseräumen nur solange die Person sitzt
- für Hauptamtlich Beschäftigte des LKV und beauftragter Dienstleister bei Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5m zu anderen Personen
⦁    Nachweispflicht bei Übernachtungen:
- Soweit für den Aufenthalt Tests auf Covid-19 vorgeschrieben sind, müssen diese Tests von offiziell anerkannten Stellen durchgeführt sein (Selbsttests können nicht anerkannt werden) und dürfen bei Anreise nicht älter als 24h sein.
- Für jegliche Übernachtungen (Camping, auf Booten, Walter-Künne-Heim) muss bei Anreise der LKV-Verwaltung unaufgefordert ein negativer Test auf Covid-19 oder ein nach SchAusnahmV zulässiger Nachweis (Impfung, Genesenennachweis) vorgelegt werden. Wenn die festgestellte Inzidenz in der Region Hannover über 10/100000 liegt (wie derzeit der Fall): Bei Aufenthalt von mehr als 4 Tagen nach dem letzten Test ist spätestens am 4. Tag das Ergebnis eines erneuten Tests der Verwaltung vorzulegen.
⦁    Allgemeine Regelungen für die Sanitäranlagen:
- Die Anlage im Sanitärgebäude ist durchgehend geöffnet.
- Alle Fenster bleiben permanent geöffnet.
-    In den Sanitärräumen bleibt jedes zweite Waschbecken wegen der Abstands-regelung gesperrt, es ist nur ein Herren-Urinal freigegeben.
- Jeder Nutzer über 12 Jahre desinfiziert angefasste Gegenstände mit den bereitgestellten Papiertüchern und Desinfektionsmittel. Die Papiertücher werden beim Verlassen des Traktes im am Eingang zum Trakt bereitgestellten Eimer entsorgt. Die Sanitäranlagen werden täglich einmal gereinigt.
- Die Toilette im Kioskgebäude ist nur Wochenenden / bei besonderen Belegungen geöffnet.
⦁    Es wird dringend empfohlen, vor Anreise für Campingaufenthalte eine Reservierung vorzunehmen.
⦁    Die Übernachtung in den Zimmern des Walter-Künne-Heims ist nur mit einer bestätigten Reservierung möglich. Mit der Reservierung ist auch die gewünschte Verpflegung im Haus zu buchen, soweit dies angeboten wird.
Bereits bezahlte Gebühren werden wieder erstattet, wenn der Aufenthalt wegen Corona-Auflagen nicht stattfinden kann.


II. Erweiterte Regelungen bei Inzidenz über 35
 

Nach der am 27.07.2021 vom Land Niedersachsen veröffentlichten Änderungsverordnung zu Corona dürfen Landkreise/Städte/die Region Hannover bei Inzidenzen oberhalb von 35/100.000 entschieden, ob einzelne in der Landesverordnung für die jeweilige Inzidenzstufe festgelegten Regelungen in Kraft treten oder weiter die Regelungen einer niedrigeren Stufe gelten.
Damit kann ab sofort kein fester Stufenplan mehr in ein Hygienekonzept einfließen, sondern es muss jeweils abgewartet werden, was die für unseren Standort Mardorf zuständige Region Hannover entscheidet.


III. Aktuelle Regelungen ab 19.08.2021
 

Die Region Hannover hat in ihrer Allgemeinverfügung vom 17.08.2021 einerseits festgestellt, dass der Grenzwert von 35/100.000 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde und somit ab dem 19.08.2021 Einschränkungen in Kraft treten. Gleich- zeitig hat die Region Hannover umfangreich von dem neu in die Landesverordnung aufgenommenen Recht Gebrauch gemacht, für einzelne Bereiche die Maßnahmen einer niedrigeren Stufe weiter gelten zu lassen. Damit gelten außer dem allgemeinen Abstandsgebot mit der Einschränkung der Personen, die im öffentlichen und privaten Bereich zusammenkommen dürfen, keine neuen Einschränkungen ab dem 19.08.2021 in Mardorf.


Es gelten also auch ab dem 19.08.2021 alle im Abschnitt I aufgeführten Maßnahmen für die Inzidenz unter 35 weiter mit der einzigen Ergänzung:
⦁    Beschränkung der Zusammenkünfte auf 10 Personen aus 3 Haushalten plus Kinder bis 14, plus Geimpfte/Genesene

 

Mardorf, 18.08.2021
 
Albert Emmerich
- Präsident –