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Anpassung des Hygienekonzepts Mardorf

25. 08. 2021

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung des Landes am 25.08.2021 musste auch das Hygienekonzept für den Standort Mardorf umformuliert werden. Die in der VO des Landes gestrichenen Kontaktbeschränkungen wurden auch aus dem Hygeinekonzept entfernt (es war zuletzt die Beschränkung auf 10 Personen aus drei Haushalten plus Kinder plus Geimpfte). Alle anderen Regelungen im Hygienekonzept passen auch unter der neuen Corona-VO, so dass sich in der Praxis keine weiteren Änderungen ergeben haben.

 

Das neue, am 25.08.2021 für den Standort Mardorf in Kraft gesetzt Hygienekonzept lautet wie folgt:

 

Hygienekonzept des LKV Niedersachsen für den Standort Mardorf
Stand gültig ab 25.08.2021, ersetzt die vorherige Version ab 19.08.2021.
 

Auf Basis der Verordnungen und Gesetze des Landes Niedersachsen und des Bundes zur Verringerung der Gefahr von Übertragungen des Corona-Virus:
⦁    Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 30. Oktober 2020 mit den bis 24.08.2021 veröffentlichten Änderungs-Verordnungen,
⦁    der am 23.04.2021 in Kraft getretenen Version des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie
⦁    der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVO (SchAusnahmV) vom 08.05.2021.
wird für den LKV-Standort Mardorf das folgende Hygienekonzept mit Wirkung vom 25.08.2021 in Kraft gesetzt.


Das Gelände des LKV Niedersachsen e.V. in Mardorf darf nur in dem Umfang betreten und genutzt werden, wie es das hiermit vorgelegte Hygienekonzept und übergeordnete Verordnungen, Verfügungen oder Anordnungen von Behörden in ihrer jeweils gültigen Version erlauben.
Das Konzept beruht auf der aktiven Mitwirkung und Einhaltung durch die Platznutzer. Es kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden, wenn diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt wird.

 

Laut VO des Landes hat der Betreiber einer Anlage die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzeptes zu gewährleisten. Im Falle der Nichtbeachtung der Regeln dieses Hygienekonzeptes ist die LKV-Verwaltung berechtigt und beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, ggfs. auch Platzverweise auszusprechen. In schweren Fällen erfolgt die fristlose Entziehung aller Nutzungsrechte. Verbandsinterne Sanktionen und Schadensersatzforderungen sind ausdrücklich vorbehalten.


I. Allgemeingültige Regelungen


Unabhängig von der durch die Region Hannover festgestellten Warn-Stufe gelten folgende Regelungen:
⦁    Der Aufenthalt auf dem LKV-Gelände unterliegt in jedem Fall den Vorschriften der jeweils gültigen Verordnungen, insbesondere den Abstandsregeln und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
⦁    Er unterliegt weiter den jeweils aktuell geltenden LKV-Ordnungen wie Platz- und Heimordnung, Stegordnung sowie der Gebührenordnung. Ein Fahrzeug darf nur auf dem Parkplatz abgestellt werden, wenn eine dafür gültige Parkmarke sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird, Gebühren laut Gebührenordnung u.a. für Tagesbesucher, Gäste und Parkplatz sind bei der Verwaltung zu entrichten.
⦁    Maskenpflicht in geschlossenen Räumen:
Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) gestattet. Ausnahmen gelten für
- die Körperpflege am Waschbecken oder in den Duschen
- Aufenthalt auf einem Übernachtungszimmer
- Während des Essens in den Speiseräumen nur solange die Person sitzt
- für Hauptamtlich Beschäftigte des LKV und beauftragter Dienstleister bei Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5m zu anderen Personen
⦁    Allgemeine Regelungen für die Sanitäranlagen:
- Die Anlage im Sanitärgebäude ist durchgehend geöffnet.
- Alle Fenster bleiben permanent geöffnet.
-    In den Sanitärräumen bleibt jedes zweite Waschbecken wegen der Abstands-regelung gesperrt, es ist nur ein Herren-Urinal freigegeben.
- Jeder Nutzer über 12 Jahre desinfiziert angefasste Gegenstände mit den bereitgestellten Papiertüchern und Desinfektionsmittel. Die Papiertücher werden beim Verlassen des Traktes im am Eingang zum Trakt bereitgestellten Eimer entsorgt. Die Sanitäranlagen werden täglich einmal gereinigt.
- Die Toilette im Kioskgebäude ist nur an Wochenenden / bei besonderen Belegungen geöffnet.
⦁    Es wird dringend empfohlen, vor Anreise für Campingaufenthalte eine Reservierung vorzunehmen.
⦁    Die Übernachtung in den Zimmern des Walter-Künne-Heims ist nur mit einer bestätigten Reservierung möglich. Mit der Reservierung ist auch die gewünschte Verpflegung im Haus zu buchen, soweit dies angeboten wird.
Bereits bezahlte Gebühren werden wieder erstattet, wenn der Aufenthalt wegen Corona-Auflagen nicht stattfinden kann.


II. Erweiterte Regelungen bei Warnstufen


Nach der am 24.08.2021 vom Land Niedersachsen veröffentlichten Corona-Verordnung wird die Nachweispflicht (3-G-Regel) bei Anreise zu einer Beherbergung erforderlich, wenn entweder die Warnstufe 1 ausgerufen wurde oder die Inzidenz oberhalb 50/100000 festgestellt wurde.
In diesem Fall gilt zusätzlich zu den Regelungen unter I.:
⦁    Nachweispflicht bei Übernachtungen:
- Soweit für den Aufenthalt Tests auf Covid-19 vorgeschrieben sind, müssen diese Tests von offiziell anerkannten Stellen durchgeführt sein (Selbsttests können nicht anerkannt werden) und dürfen bei Anreise nicht älter als 24h sein.
- Für jegliche Übernachtungen (Camping, auf Booten, Walter-Künne-Heim) muss bei Anreise der LKV-Verwaltung unaufgefordert ein negativer Test auf Covid-19 oder ein nach SchAusnahmV zulässiger Nachweis (Impfung, Genesenennachweis) vorgelegt werden. Bei Aufenthalt von mehr als 4 Tagen nach dem letzten Test ist spätestens am 4. Tag das Ergebnis eines erneuten Tests der Verwaltung vorzulegen.

 

III. Aktuelle Regelungen ab 25.08.2021


In der Region Hannover liegt die Inzidenz über 50/100.000. Damit ist (wie bisher) die Nachweispflicht bei Übernachtungen in Kraft.
Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen (max 10 Personen/ 3 Haushalte) sind gemäß neuer Corona-VO vom 24.08.2021 aufgehoben.

 

Mardorf, 25.08.2021
 
Albert Emmerich
- Präsident –