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Trainingsgruppen auf dem Wasser wieder erlaubt

05. 06. 2020

Am 05.06.2020 überarbeitete Version, ersetzt die Version vom 31.05.2020:

 

Die Beschränkungen der Gruppengröße auf Personen aus max. 2 Haushalten bei einem durch einen Trainer angeleiteten Training auf dem Wasser ist aufgehoben!

 

In der VO vom 05.06.2020 (gültig ab 08.06.2020) ist das jetzt im §2 (3) Satz 4 wie folgt ausgeführt:

Abweichend von Satz 2 dürfen zur körperlichen und sportlichen Betätigung im Freien Gruppen zusammenkommen, wenn diese durch eine Trainerin oder einen Trainer angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen teilnehmenden Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird.

Damit regelt die neue Verordnung das jetzt direkt, was wir in der letzten Zeit mühsam von Kreis zu Kreis erfragt haben - und es gilt somit im ganzen Land und nicht nur in einzelnen Kreisen oder nur auf dem Wasser.

 

Eine weitere wichtige Erleichterung ist, dass ab 08.06.2020 auch wieder Umkleideräume und Duschen genutzt werden dürfen - unter der Voraussetzung, dass Hygiene- und Desinfektionsmassnahmen umgesetzt sind.

Die Einschränkungen wie Verbot von Ansammlungen und Veranstaltungen gelten aber weiter.

 

Hannover, den 05.06.2020

Albert Emmerich

- Präsident -