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Regeln für den Kanusport in Niedersachsen

31. 05. 2020

Corona-Pandemie

- angepasste Version an die seit 25.05.2020 geltende VO in Niedersachsen -

mit Korrektur im Punkt 7 (Trainings- und Krafträume) am 04.06.2020

 

Regeln für den öffentlichen Sportbetrieb

in den Vereinen im Kanusport / Land Niedersachsen

Basis: Landes-Verordnung vom 22.05.2020 (gültig ab 25.05.2020) in Verbindung mit der Auslegung des Landes Niedersachsen sowie die DOSB- Empfehlungen und die mit DOSB und Bundesbehörden abgestimmten, vom DKV herausgegebenen Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Vereinen im Kanusport.

 

Der LKV Niedersachsen und seine angeschlossenen Vereine stellen sich der Herausforderung, während der Zeit mit dem Corona-Virus die Ausbreitung des Virus nach Kräften zu verhindern, aber gleichzeitig den gesundheitsfördernden Sport an frischer Luft so weit es die Einschränkung der Ausbreitung des Virus zulässt zu fördern und zu gestalten.

 

Seit dem 25.5.2020 darf der Sport im Freien auch außerhalb von Vereinsgeländen wieder ausgeübt werden, unter der Voraussetzung, dass zu jeder Zeit der Abstand von 2m zwischen den Sporttreibenden eingehalten werden muss. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und Duschräumen ist nach der Verordnung weiter klar verboten!

 

Um das Ziel der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zu erreichen, sind die für die aktuelle Lage in Niedersachsen angepassten Handlungsempfehlungen des DKV wie folgt umzusetzen:

 

- ggfs. lokal erlassene gesonderte Einschränkungen oder Auslegungen sind zu beachten -

 

1. Risiken in allen Bereichen minimieren

 

a. Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training oder an Ausfahrten teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen.

 

b. Kanusport egal ob als Freizeit- oder Leistungssport ausgeübt - ist nicht sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen.

 

c. Typische Krankheitssymptome bei einer Corona-Infektion sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.

 

d. Kanuten, die Kontakt zu infizierten Personen hatten und sich deshalb in häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Vereinsbetrieb ebenfalls untersagt.

 

e. Im Falle der Entdeckung einer Infektion an Teilnehmern: Die Trainings- oder Fahrtengruppen sowie andere Kontakte sind umgehend telefonisch, per SMS, WhatsApp oder Email zu informieren.

 

2. Distanzregeln einhalten

 

a. Grundsätzlich besteht beim Kanufahren in Einerbooten nur ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern oder Fahrtenmitgliedern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 2m bei jeglicher Sportausübung einzuhalten, auch bei der Vorbereitung auf dem Bootshausgelände und beim Zuwasserlassen der Boote.

 

3. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

 

a. Kanufahren ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, wie Begrüßungen, „Abklatschen“, sich in den Arm nehmen sind zu unterlassen, Jubeln oder Trauern in der Gruppe und Verabschiedungen müssen ohne Berührungen erfolgen.

 

b. Empfohlen wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken außerhalb des Kanus und für Betreuungspersonal und Begleitpersonen.

 

c. Die Aufenthaltsdauer in den Räumlichkeiten der Sportstätten vor und nach dem Training sollte so kurz wie möglich ausfallen. Das Betreten der Umkleideräume und Duschräume ist vollständig verboten.

 

d. Durch eine entsprechende Nutzungsplanung sind das Training, Ausfahrten und die Begegnungsmöglichkeiten verschiedener Kleingruppen räumlich (z.B. Wegeplanung nach den Einbahnstraßenprinzip, gleichzeitige Nutzung verschiedener Trainingsorte/Paddelreviere) und zeitlich (Wochenplanung an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten unterstützt eine exklusive Nutzung der Anlage) zu separieren.

 

4. Persönliche Hygieneregeln einhalten

 

a. Vor den Sportangeboten findet eine Aufklärung über die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln statt.

 

b. Häufiges und intensives Händewaschen von mindestens dreißig Sekunden Länge mit Seife und heißem Wasser sollte zur Gewohnheit werden.

Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden.

 

c. Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.

 

d. Griffflächen von mehreren Sportlern abwechselnd genutzter Paddel sind nach der Nutzung desinfizierend intensiv zu reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.

 

5. Umkleiden und Duschen zu Hause

 

a. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in den Bootshäusern ist verboten.

 

6. Trainings- und Fahrtengruppen verkleinern

 

a. Training und das Ausfahren ist nur in Einerbooten ist gestattet. Ausnahmen gelten für Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Training in den großen Mannschaftsbooten ist nicht möglich.

 

b. Eine Trainings- oder Fahrtengruppe sollte in der Regel aus maximal 5 Personen, unter Leitung eines verantwortlichen Trainers oder Fahrtenleiters bestehen.

 

c. --- gestrichen am 19.05.2020 ---

 

d. Keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zulassen. Trainings- oder Fahrtengruppen sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen, um so die Ansteckungsgefahr auf jeweils die kleinere Gruppe zu begrenzen.

 

e. Das Begleiten von Trainingseinheiten mit Motorbooten erfolgt nur durch eine Person.

 

7. Trainings- und Krafträume

 

Die Benutzung von Trainings- und Krafträumen ist zulässig, wenn jederzeit ein Abstand von 2m zwischen nicht zu einem Haushalt gehörenden Personen gewährleistet ist und gemeinsam genutzte Geräte desinfiziert werden. Für gute Lüftung sorgen. Andere Gemeinschaftsräume (wie z.B. Schulungsräume) sind gesperrt.

 

8. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

 

a. Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training, zu Freizeitfahrten und zu Wettkämpfen ist zu verzichten. Bei der An- und Abreise gelten die Beschränkungen im öffentlichen Raum (mindestens 1,5m Abstand zwischen den Personen, keine Gruppen mit Personen aus mhr als 2 Haushalten).

 

b. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken vorgeschrieben.

 

c. Bootstranssporte möglichst einzeln und nacheinander beladen. Bei Hilfeleistungen Abstandsregeln beachten.

 

9. Bootshausnutzung

 

a. Der Zugang zum Bootshaus ist nur zum Herausholen der Boote und nach der Fahrt zur Wiedereinlagerung zulässig.

 

b. Das Betreten des Bootshauses erfolgt nur einzeln oder erforderlichenfalls mit einer Hilfsperson Personen unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln.

 

c. Es erfolgt kein Ausschank von Speisen oder Getränken. Jeder bringt sich Getränke und Speisen für sich selbst mit.

 

d. Keine Gemeinschaftsaktivitäten vor und nach dem Sportbetrieb.

 

e. Bereitstellung und Nutzung von ausreichend Desinfektionsmittel an allen Ein- und Ausgängen sowie an den Bootsstegen.

 

f. Türen im Bootshaus sind möglichst offen zu halten, um die Nutzung von Türgriffen zu minimieren.

 

g. Alle Räumlichkeiten sind stets so gut wie möglich zu belüften.

 

10. Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen

 

a. Vorläufiger Verzicht auf Veranstaltungen (derzeit verboten). Zur Organisation des Vereinsbetriebs sind Telefon- und Videokonferenzen vorzuziehen.

 

b. Mitgliederversammlungen sind im Bedarfsfall ebenfalls digital durchzuführen. Auf das in 2020 vorübergehend veränderte Vereinsrecht wird hingewiesen.

 

11. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

 

a. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Freizeitsportangeboten ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich

 

12. Alternativen suchen

 

a. Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

 

13. Hygieneplan aufstellen

 

a. Vereine werden aufgefordert, einen Hygieneplan aufzustellen und die Maßnahmen zu dokumentieren.

 

Wir bitten alle Vereinsmitglieder nochmals darum, die Verhaltensregeln sehr ernst zu nehmen. Bei wieder verstärkt auftretenden Infektionen muss mit erneuten größeren Einschränkungen gerechnet werden.

 

Cremlingen, den 30.05.2020

Albert Emmerich

Präsident