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LKV Revierbeschreibung Hamme

24. 06. 2020

Manfred Schütte                         30.01.2020

 

LKV Revierbeschreibung:

 

Neue Befahrensregelung für die Hamme und weitere Gewässer im Landkreis Osterholz:

Mit Erlass der 1.Änderungsverordnung vom 3.9.2019 zur Sammelverordnung (SVO) vom 10.3.2017 des Landkreises Osterholz liegt nun eine ab sofort verbindliche Befahrensregelung für die Hamme und einige Nebengewässer vor.

Die §§ 9 der SVO verbieten das Befahren aller Gewässer in der Hammeniederung und in Teilbereichen des Teufelsmoores und legen  dann eine Reihe von Ausnahmen fest.

Für nicht motorisierte Boote (das sind u.a. wir Paddler) ist freigestellt:

Das Befahren der Hamme  selbst und des Hafenkanals, der Semkenfahrt und der Beek. Gepaddelt werden darf jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:         

Die Hamme  darf vom 1.11. bis 31.3 zwischen Melchers Hütte und Neu Helgoland nicht befahren werden. Der Campingplatz Waakhausen ist also im Winter über Wasser nicht erreichbar. Die Semkenfahrt ist aber grundsätzlich befahrbar.

Die Neuregelung für die Beek sieht für diesen Bereich vor:

Freigestellt ist mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde das Befahren vom 15.07. bis zum 15.10. durch Gruppen mit bis zu 6 Booten, die durch Personen geführt werden, die nachvollziehbar über die örtlichen ökologischen und naturschutzrechtlichen Gegebenheiten informiert sind; die führenden Personen müssen eine naturschutzverträg-liche Durchführung des Befahrens und eine sachgerechte Information der Teilnehmer ge-währleisten können; die Anzahl der Gruppenfahrten ist begrenzt auf 3 pro Woche. Anstelle einer Gruppenfahrt ist mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde auch das Befahren durch eine einzelne Person unter denselben Bedingungen freigestellt;“

Die Zustimmung ist vorher beim Planungs-und Naturschutzamt des LK Osterholz ( ) einzuholen.

Das Breite Wasser ist gesperrt. Auch die Beek oberhalb der Teufelsmoorstraße ist gesperrt.

Fürs Einsetzen, Anlegen und Einholen von Kanus dürfen nur die vor Ort gekennzeichneten Anlegestellen wie z.B. Tietjens Hütte, Melchers Hütte, Neu Helgoland, Pionier Brücke und Hammebrücke Teufelsmoorstraße  (Gasthaus Schamaika) genutzt werden. Weitere Stellen können der Verordnung entnommen werden.

Ansonsten gibt es für die Hamme oberhalb von Tietjens Hütte ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr.

Für Stehboards (SUP) gelten folgende eigene Regelungen:  Befahren werden darf die Hamme  unterhalb der Straßenbrücke bei Tietjens Hütte und der Hafenkanal einschließlich des Einsetzen und Einholen an den für Paddler zulässigen Anlegestellen, ferner Einsetzen an der Slipanlage des Hafenkanals.

 

Für motorisierte Fahrzeuge gelten eigene Regelungen. Für sie gibt es u.a. zahlreiche streckenbezogene Fahrverbote. Davon freigestellt sind private Kanus  mit einem Elektromotor mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 400 Watt.

Drachenboote und Wasserfahrzeuge, die keine Boote sind dürfen überhaupt nicht fahren.

 

Die jetzt gültige Verordnung findet sich als Lesefassung  unter folgendem Link:

https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/sammelverordnung-901001663-21000.html

 

Naturverträgliches Verhalten ist auf allen Gewässern gefordert.

 

Manfred Schütte