Kennzeichnung der Kanus

11. 03. 2021

Seit dem 01.03.1995 gilt die Verordnung für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Nach dieser Verordnung sind Kanus von der Führung eines amtlichen Kennzeichens befreit. Dennoch besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen die Verpflichtung, Boote zu kennzeichnen (s. Binnenschifffahrtsstraßenordnungen). Dazu muss der Bootsname von außen deutlich lesbar sein. Zusätzlich sind Name und Anschrift des Eigentümers und die Telefonnummer an einer erkennbaren Stelle anzubringen. 

 

Der Deutsche Kanu-Verband empfiehlt alle Boote und SUP-Boards – auch Boote, die zur Befahrung von Kleingewässern genutzt werden – in der o.a. Art und Weise zu kennzeichnen. 

 

Zusätzlich sollten DKV-Mitglieder ihre Boote mit dem DKV-Logo kennzeichnen. In einzelnen Landesschifffahrtsordnungen (z.B. Landesschifffahrtsordnung des Landes Brandenburg und der Bodenseeschifffahrtsordnung) wird expliziert auf die Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge eingegangen. Mit dieser Empfehlung des Deutschen Kanu-Verbandes sind diese erweiterten Regelungen in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht bereits berücksichtigt. 

 

Links:

Verordnung für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen: https://www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html 

 

Binnenschifffahrtsstraßenordnung: 
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html 

 

Bodenseeschifffahrtsordnung: 
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BodSeeSchOEV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz= true

 

Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv