Corona: 2Gplus Hygienekonzept am Standort Mardorf

08. 12. 2021

Hygienekonzept des LKV Niedersachsen für den Standort Mardorf
Stand gültig ab 01.12.2021/08.12.2021, ersetzt die vorherige Version ab 25.08.2021.


Auf Basis der Verordnungen und Gesetze des Landes Niedersachsen und des Bundes zur Verringerung der Gefahr von Übertragungen des Corona-Virus, insbesondere der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit den bis 23.11.2021 veröffentlichten Änderungs-Verordnungen, wird für den LKV-Standort Mardorf das folgende Hygienekonzept mit Wirkung vom 01.12.2021 in Kraft gesetzt. Regelung mit Boosterimpfung am 08.12.2021 nachgetragen.


Das Gelände des LKV Niedersachsen e.V. in Mardorf darf nur in dem Umfang betreten und genutzt werden, wie es dieses Hygienekonzept und übergeordnete Verordnungen, Verfügungen oder Anordnungen von Behörden in ihrer jeweils gültigen Version erlauben.


Das Konzept beruht auf der aktiven Mitwirkung und Einhaltung durch die Platznutzer. Es kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden, wenn diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt wird.
 

Laut VO des Landes hat der Betreiber einer Anlage die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzeptes zu gewährleisten. Im Falle der Nichtbeachtung der Regeln dieses Hygienekonzeptes ist daher die LKV-Verwaltung berechtigt und beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, ggfs. auch Platzverweise auszusprechen. In schweren Fällen erfolgt die fristlose Entziehung aller Nutzungsrechte. Verbandsinterne Sanktionen und Schadensersatzforderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
 

Regelungen
 

Auf Basis der landesweit ab 01.12.2021 festgestellten Warn-Stufe II gelten folgende Regelungen:
 

⦁    Der Aufenthalt auf dem LKV-Gelände unterliegt in jedem Fall den Vorschriften der jeweils gültigen Verordnungen, insbesondere nach Nachweispflicht zum Impf- oder Genesenenstatus sowie Test (2G / 2Gplus). Einzuhalten sind die Abstandsregeln.

 

 

⦁    Die Anreise und das Betreten des Geländes ist nur zulässig, wenn zuvor das aktuelle Testergebnis und soweit noch nicht vorliegend auch der Impf-/Genesenennachweis per Email () oder WhatsApp an die Verwaltung geschickt wurde. Bei Nachweis der Boosterimpfung entfällt der Nachweis des Tests.

 

⦁    In geschlossenen Räumen einschließlich den Sanitäranlagen und bei Beherbergung (Übernachtungen, auch Dauercamper) gilt 2Gplus (Impf- oder Genesenenstatus UND Testnachweis. Bei Beherbergung ist spätestens nach 4 Tagen ein neuer Test vorzulegen. Statt der Tests kann der Nachweis einer Boosterimpfung vorgelegt werden.). In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich die Maskenpflicht (FFP2).
Als Ausnahmen für die Maskenpflicht sind zugelassen:
- die Körperpflege am Waschbecken oder in den Duschen
- Aufenthalt auf einem Übernachtungszimmer
- Während des Essens in den Speiseräumen nur solange die Person sitzt

⦁    Ausnahmen: 3G (Impf-/Genesenennachweis ODER tagesaktueller Test) gilt für:
- hauptamtlich Beschäftigte des LKV
- beauftragte Dienstleister (insbesondere Handwerker)
- LKV-Verwaltung (auch Vertretung)
Während der Verrichtung der Arbeit dieser Personen in gut durchlüfteten Räumen besteht keine Maskenpflicht. Die Anzahl der Anwesenden ist dabei auf die erforderliche Mindestzahl zu begrenzen.

 

⦁    Der Aufenthalt unterliegt weiter den jeweils aktuell geltenden LKV-Ordnungen wie Platz- und Heimordnung, Stegordnung sowie der Gebührenordnung. Ein Fahrzeug darf nur auf dem Parkplatz abgestellt werden, wenn eine dafür gültige Parkmarke sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird, Gebühren laut Gebührenordnung u.a. für Tagesbesucher, Gäste und Parkplatz sind bei der Verwaltung zu entrichten.
 

⦁    Allgemeine Regelungen für die Sanitäranlagen:
- Vor dem Betreten muss der Nachweis Impfung/Genesen UND der Testnachweis oder Boosterimpfung
bei der Verwaltung vorliegen (2Gplus).
- Das Betreten ist nur mit FFP2-Maske zulässig.
- Die Anlage im Sanitärgebäude ist durchgehend geöffnet.
- Die Fenster und Türen werden von der Verwaltung mindestens einmal täglich zu einer gründlichen Durchlüftung geöffnet. Die Heizkörper werden von der Verwaltung eingestellt. Für Zeiten höherer Belegung (Wochenenden) wird eine etwas höhere Raumtemperatur angestrebt, ansonsten wird die Raumtemperatur deutlich heruntergeregelt.
-    In den Sanitärräumen bleibt jedes zweite Waschbecken wegen der Abstandsregelung gesperrt, es ist nur ein Herren-Urinal freigegeben.
- Jeder Nutzer über 12 Jahre desinfiziert angefasste Gegenstände mit den bereitgestellten Papiertüchern und Desinfektionsmittel. Die Papiertücher werden beim Verlassen des Traktes im bereitgestellten Eimer entsorgt. Die Sanitäranlagen werden gemäß Reinigungsplan (abhängig von der Nutzungsfrequenz) gereinigt.
- Die Toilette im Kioskgebäude ist nur an Wochenenden / bei besonderen Belegungen geöffnet.

⦁    Es wird dringend empfohlen, vor Anreise für Campingaufenthalte eine Reservierung vorzunehmen.
 

⦁    Die Übernachtung in den Zimmern des Walter-Künne-Heims ist nur mit einer bestätigten Reservierung möglich. Mit der Reservierung ist auch die gewünschte Verpflegung im Haus zu buchen.
Bereits bezahlte Gebühren werden wieder erstattet, wenn der Aufenthalt wegen Corona-Auflagen nicht stattfinden kann.

 

Mardorf / Odivelas, 08.12.2021
 
Albert Emmerich
- Präsident –