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Überarbeitete Verordnung im LK Rotenburg/Wümme in Kraft

01. 06. 2022

Die Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – wurde zum 17.03.2022 angepasst. Bei der Vorbereitung dieser Änderung gab es eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unterer Naturschutzbehörde und dem LKV.

Die allgemeinen Regelungen sind grundsätzlich bis auf marginale Änderungen wie in der vorherigen Version geblieben. Auch die Anmeldung der Befahrung der Oste-/Wümme-Nebengewässer ist weiterhin per Mail unter wasserwandern@lk-row.de zu beantragen.
Für DKV-Vereine gibt es jetzt die Möglichkeit, eine langfristige Sammelgenehmigung zu beantragen, wodurch dann nicht jede Befahrung einzeln beantragt werden muss. Hierzu muss der jeweilige Verein einen Antrag mit einer Namensliste der dort fahrenden Mitglieder beim Landkreis Rotenburg einreichen.

 

Die neue Regelung wurde auch in die Übersicht der Befahrungsregelungen für die jeweiligen Geäwsser eingearbeitet: Übersicht Befahrungsregelungen

 

 

Link zur Verordnung:

Neue Kanu-Verordnung im Landkreis Rotenburg