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Kanuten wehren sich gegen Fahr- und Anlandeverbot an der Unterelbe Landes-Kanu-Verband nimmt Stellung zum geplanten Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“

24. 11. 2018

Der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen wehrt sich gegen Beschränkungen für den Kanusport an der Unterelbe. In einer Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ des Landkreises Stade weist er darauf hin, dass Kanuten bei Wanderfahrten auf der Elbe dringend auf Ruhepausen an Land angewiesen sind. Ein Betretungsverbot für Ufer und Sandstreifen wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, würde das Paddeln auf der Elbe fast unmöglich machen.

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stade hat das Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets ,,Elbe und Inseln" eingeleitet und setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Union, des Bundes und des Landes um. Das neue Naturschutzgebiet umfasst den niedersächsischen Teil der Elbe zwischen der Stadtgrenze von Hamburg und Wischhafen und ist 7644 Hektar groß. Es besteht zu 78 Prozent aus Wasser und Wattflächen und bezieht nicht nur die Elbe, sondern auch bestehende Naturschutzgebiete am Rande mit ein. Ziel ist es unter anderem, den Schierlings-Wasserfenchel, aber auch die bedeutende Seehund- und Vogelpopulation schützen.

 

Kanuten werden auf die Schifffahrtstraße gedrängt

Laut dem Verordnungsentwurf ist es verboten, außerhalb von Bundes- und Landeswasserstraßen die Gewässer mit Booten zu befahren, Boote am Ufer festzumachen oder sich mit Booten auf den Wattflächen trockenfallen zu lassen. Das Befahren, Anlegen, Festmachen und Slippen ist nur im Bereich der Bundeswasserstraße freigestellt. „Diese Regelung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Die Kanuten mit ihren Booten auf die Schifffahrtsstraßen zu drängen, ist allein aus Gründen der Sicherheit nicht vertretbar“, heißt es in der Stellungnahme des LKV Niedersachsen. Zudem könnten Kanuten die üblichen Anlagen zum Anlegen und Festmachen nicht nutzen, da die Stege an Größe und Höhe von Motorjachten orientiert seien.

 

Kein Anlanden am Ufer oder an Sandstreifen

Der LKV weist zudem darauf hin, dass Kanusport als Natursportart nicht vergleichbar ist mit motorbetriebenen Sportbooten. Kanuten sind zur Ausübung ihres Sports auf Rastplätze angewiesen. Dabei kann es auch erforderlich sein, den Gezeitenwechsel im Verlauf einer Flussbefahrung abzuwarten. Je nach Wetter bzw. Wind- und Wellenlage müssen Kanuten dazu an unterschiedlichen Bereichen des Ufers entlang des Flusses anlanden können.

 

Die weitgehenden Einschränkungen stehen nach Auffassung des LKV im Widerspruch zu weiteren Aussagen der Verordnung. So sollen die bislang bestehenden Möglichkeiten des Naturerlebens im Naturschutzgebiet weiterhin gewährleistet bleiben. Dabei scheint der Kanusport überhaupt nicht berücksichtigt worden zu sein.

 

LKV schlägt Lösung vor

Um das gefahrlose Kanufahren auf der Unterelbe, das auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblickt, weiterhin zu gewährleisten, schlägt der LKV folgende Formulierung für die Verordnung vor: „Die Wasserfläche der Elbe außerhalb der Schifffahrtsstraßen darf mit Muskelkraft betriebenen Booten befahren werden. An ufernahen Sandstreifen des Naturschutzgebietes darf mit Muskelkraft betriebenen Booten angelandet, und der Sandsteifen darf hierbei betreten werden.“ Weitergehende Regelungen sollen in einem späteren Managementplan getroffen werden, zum Beispiel das Übernachten im Zelt an bestimmten Plätzen für eine Nacht.

 

Der LKV hat bereits unabhängig von seiner schriftlichen Stellungnahme Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stade aufgenommen und seine Einwände geltend gemacht. Die bisherigen Gespräche waren konstruktiv; insofern ist zu hoffen, dass sie bald fortgesetzt werden und zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung führen.

 

Der Text des Verordnungsentwurfs, die Begründung und die dazugehörigen Karten finden sich auf der Homepage des Landkreises Stade. 

 

Alle LKV-Stellungnahmen zum Schutz von FFH-Gebieten finden sich hier.

 

Bild zur Meldung: Kanuten auf der Elbe brauchen Trittsteine, wie zum Beispiel einen Übernachtungsplatz am Schwarztonnenstrand. Im Hintergrund die Fahrrinne.